Bei Buchungen von Mietwagen oder zugehörigen Angeboten über die Movacar-Plattform oder die Movacar-App gehen Sie mehrere Verträge ein

  1. Einen Vermittlungsvertrag mit Movacar, der die Bedingungen für die Vermittlung des Vertrages zwischen Ihnen und einem Mitwagenanbieter durch Movacar regelt.
  2. Und einen oder mehrere Verträge zur Miete eines Fahrzeuges oder damit in Verbindung stehender Angebote mit dem Vermieter.

Movacar selbst unterhält weder eigene Mietwagenstationen noch bietet Movacar eigene Mietwagen an. Bei den auf der Plattform dargestellten Angeboten handelt es sich insoweit ausschließlich um Angebote der nachfolgenden Mietwagenanbieter. Für Verträge zur Miete eines Fahrzeuges oder damit in Verbindung stehender Angebote mit dem Vermieter gelten insoweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vermieter, die sie unter den nachfolgenden Links finden

Avis

VW FS Rent-a-Car

Enterprise Rent-a-Car

Ubeeqo

CarlundCarla.de

ADAC

Europcar

Buchbinder

Indie Campers

Roadsurfer

UFODRIVE

Freeway Camper

Sixt

Europcar Schweiz

Off Campers

Darüber hinaus können über die Movacar-Plattform oder die Movacar-App Reiseversicherungsleistungen gebucht werden. Auch bei diesem Buchungsvorgang gehen sie mehrere Verträge ein.

  1. Einen Vermittlungsvertrag mit Movacar, der die Bedingungen für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages zwischen Ihnen und der Versicherung regelt.
  2. Und einen Versicherungsvertrag mit der jeweils kenntlich gemachten Versicherung, welcher die Bedingungen des Versicherungsverhältnisses festlegt.

Die gesetzlich geschuldete Erstinformation, das Produktinformationsblatt (IDIP) sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Versicherungsvertrag erhalten Sie über die Versicherung.

Im Folgenden finden Sie die den genannten Vermittlungsverträgen mit Movacar zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich, Änderungen

  1. Die Target Mobility GmbH, Eiderstedter Weg 5b, 14129 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nr. HR B 195781 B ("Movacar"), betreibt die Plattform Movacar ("Plattform") und die gleichnamige App ("App") über welche ausgewählte Angebote von Mietwagenanbietern ("Vermieter") auf der Plattform oder in der App durch den Kunden ("Kunden") gebucht werden können. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (äAGB") regeln die Rechte und Pflichten von Movacar sowie des Kunden.
  2. Bei Buchung eines Angebots über die Plattform oder die App gibt der Kunde jeweils sein Angebot zum Abschluss zweier Vertrge ab. Dies ist zum einen der Vertrag mit Movacar, welcher die Vermittlung eines Mietvertrages zwischen dem Kunden und dem Vermieter zum Gegenstand hat ("Vermittlungsvertrag"). Zum anderen gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Vermieter ab ("Vertrag"). Diese AGB regeln ausschließlich die Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und Movacar zur Benutzung der Plattform und der App sowie zu den Vermittlungsverträgen. Für das Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Vermieter gelten dessen Vertragsbedingungen. Daher muss der Kunde auch bestätigen, dass er die AGB des jeweiligen Vermieters zur Kenntnis genommen hat. Der Kunde ist verpflichtet, sich über die Konsequenzen des Abschlusses eines Vertrages beim jeweiligen Vermieter zu informieren.
  3. Die Entwicklung internetbasierter Dienste erfordert gelegentlich die Weiterentwicklung der Dienste und ihre Anpassung an neue technische Gegebenheiten oder an Veränderungen im Nutzerverhalten. In diesem Zusammenhang darf Movacar das Erscheinungsbild und die Struktur (Look and Feel) der Plattform und der App jederzeit ändern.

Darüber hinaus darf Movacar die Plattform und die App in einer für den Kunden zumutbaren Weise und in einem für den Kunden zumutbaren Umfang anpassen, wie dies aufgrund erheblicher, außerhalb des Einflussbereichs von Movacar liegender Umstände erforderlich ist. Dies gilt insbesondere bei änderungen von maßgeblichen Gesetzen oder der Rechtsprechung, bei Maßnahmen der Cybersecurity oder im Falle von änderungen oder dem Wegfall von für den Betrieb der Plattform und der App erforderlichen technischen Infrastruktur.

Um allen Kunden ein einheitliches Nutzungserlebnis zu ermöglichen, ist Movacar berechtigt, Funktionalitäten und Dienste der Plattform oder der App in einem für den Kunden vorhersehbaren, objektiv begründeten und zumutbaren Umfang anzupassen, auch wenn die Voraussetzungen der vorangegangenen Ziffern nicht erfüllt sind. Movacar darf insbesondere:

  1. Funktionalitäten und Dienste durch andere Funktionalitäten und Dienste mit vergleichbaren Funktionen ersetzen
  2. Funktionalitäten und Dienste zu Dienstpaketen (neu) zusammenstellen
  3. Einzelne Funktionalitäten und Dienste - unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist ersatzlos einstellen

Movacar ist außerdem berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform und der App zu ändern oder Plattform oder die App durch eine andere mobile Anwendung mit vergleichbaren Funktionsumfang zu ersetzen, sofern dem Kunden die weitere Verwendung mittels einer anderen technischen Lösung möglich bleibt.

II. Leistungsgegenstand

  1. Movacar bietet dem Kunden die Möglichkeit an, über die Plattform oder die App Mietwagenangebote verschiedener Vermieter zu buchen.
  2. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs über die Plattform kommt der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Movacar nach Maßgabe dieser AGB zustande.
  3. Auch wenn der Kunde eine bestehende Buchung ändern will und sich diesbezüglich an Movacar wendet, tritt Movacar lediglich als Vermittler auf.
  4. Movacar vermittelt den Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vermieter zu den Konditionen, welche vom Vermieter für das vom Kunden gewählte Mietwagenangebot angegeben wurden.
  5. Leistungsgegenstand des Vermittlungsvertrages ist nicht das erfolgreiche Zustandekommen eines Vertrages des Kunden mit dem Vermieter. über das Zustandekommen des Vertrages entscheidet allein der Vermieter.
  6. Vertragspartner hinsichtlich der Zurverfügungstellung des Fahrzeugs im Rahmen des Vertrages wird ausschließlich der jeweilige Vermieter.
  7. Movacar ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die durchgängige Verfügbarkeit der Plattform und der App zu erreichen und bei auftretenden Störungen unverzüglich wiederherzustellen. Aufgrund höherer Gewalt (z.B. kriegerische Auseinandersetzungen, Unwetter, Arbeitskampfmaßnahmen) oder aufgrund der Durchführung notwendiger Wartungs-, Reparatur- oder sonstiger Maßnahmen an den technischen Einrichtungen von Movacar oder an den technischen Einrichtungen Dritter, die Daten, Inhalte, Informationen oder übertragungskapazitäten bereitstellen, kann es gleichwohl zu unvermeidbaren, vorübergehenden Störungen, Unterbrechungen oder einer Verminderung der Leistungsfähigkeit (Geschwindigkeit) des Portals kommen. Zudem kann eine intensive gleichzeitige Nutzung des Portals durch eine Vielzahl von Kunden zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (Geschwindigkeit) führen.
  8. Im Falle von technischen Störungen oder sonstigen Problemen kann sich der Kunde an den Kundenservice von Movacar wenden ([email protected]).

III. Abschluss eines Vertrages über die Plattform oder die App

  1. Durch Abschluss des Buchungsvorgangs über die Plattform oder die App gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages an den Vermieter ab. Mit Annahme durch den Vermieter kommt es zum Abschluss eines Vertrages zu den Konditionen des konkreten Angebots zwischen Vermieter und Kunde.
  2. Die unmittelbar nach Buchung über die Plattform oder die App an den Kunden versandte Buchungseingangsbestätigung stellt noch keine Annahme durch den Vermieter dar, sondern bestätigt nur, dass die Anfrage seitens Movacar an den Vermieter übersandt wurde.
  3. Die Annahme des Vermieters erfolgt durch übersendung einer Buchungsbestätigung an den Kunden. Diese übersendung erfolgt entweder direkt durch den Vermieter oder dieser beauftragt Movacar mit der übersendung.
  4. üblicherweise handelt es sich bei diesem ersten Vertrag mit dem Vermieter um einen Buchungsvertrag. Dies stellt eine verbindliche Reservierung des Kunden dar. Der Mietvertrag kommt erst bei Abholung des Mietwagens vor Ort zustande, wenn der Kunde die Anmietbedingungen des jeweiligen Vermieters erfüllt. Einzelheiten dazu entnimmt der Kunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vermieters.
  5. Nach 72 Stunden entfällt die Bindung des Kunden an sein Angebot. Nimmt der Vermieter das Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, kommt es nicht zum Vertragsschluss zwischen Kunden und Vermieter.

IV. Preise und Bezahlung, Kaution

  1. Es gelten die im Buchungsprozess ausgewiesenen Preise.
  1. Die Preise richten sich nach dem vom jeweiligen Vermieter im Mietwagenangebot ausgewiesenen Mietzins ("Miete"). Die Preise für den Mietvertrag zwischen Kunden und Vermieter können ggfs. den Preis für Extras (bspw. Zusatzversicherungen, Navigationsgeräte, besondere Ausstattungsmerkmale) und/oder eine Gebühr zugunsten von Movacar ("Gebühr") als Entgelt für den Vermittlungsvertrag enthalten.
  2. Die vermittelten Mietverträge lassen sich dabei in zwei verschiedene Kategorien unterteilen. Die Mietverträge der ersten Kategorie ("mietzinsfreie Mietverträge") vermittelt Movacar gegen eine Gebühr von 1€. Vertragsinhalt des mietzinsfreien Mietvertrages ist die Miete des Fahrzeuges für den Transport des jeweiligen Fahrzeugs zu einem vorher festgelegten Ort. Eine Miete fällt für diese Kategorie von Mietverträgen nicht an. Die zweite Kategorie von Mietverträgen vermittelt Movacar zu der vom Vermieter vorher festgelegten Miete.
  1. Die Bezahlung erfolgt online mittels Kreditkarte oder über PayPal.
  2. Unabhängig von der Wahl des Zahlungsmittels muss der Kunde spätestens bei der Abholung des Mietwagens seine Kreditkarteninformationen (Visa, MasterCard, American Express, Diners oder Discover) beim Vermieter hinterlegen. Je nach Vermieter wird durch diesen eine bestimmte Kautionssumme auf der Kreditkarte geblockt oder abgebucht. Einzelheiten zur Kautionshinterlegung können den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters entnommen werden.

V. Stornierung

  1. Der Kunde kann den Vertrag mit dem Vermieter jederzeit vor Leistungserbringung des Vermieters an den Kunden stornieren.
  2. Eine Stornierung ist per Link in der Buchungsbestätigung zu nutzen oder die Stornierung über die App vornehmen.
  3. Die Folgen einer Stornierung (bspw. das Anfallen von Stornogebühren) des Mietvertrages mit dem Vermieter richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vermieters.
  4. Für die Vermittlung von mietzinsfreien Mietverträgen gegen eine Gebühr gilt ergänzend:
    1. Beträgt die Vermittlungsgebühr 1,00€, ist die angefallene Gebühr ist nicht erstattungsfähig. Das gilt unabhängig davon, ob ein Mietvertrag bereits zustande gekommen ist oder nicht.Bei Stornierung von Buchungen, bei denen die Vermittlungsgebühr 99,00€ beträgt (wie z.B. beim Camper Van Rallye Angebot), wird die Gebühr voll erstattet. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 24h bis Fahrtbeginn, kann die Erstattung mit der Stornierungsgebühr gem. Punkt 4.c. verrechnet werden. Eine Erstattung kann bis zu 7 Werktagen dauern.
    2. Die für einen derartigen Mietvertrag nicht marktübliche Miete können die Vermieter nur deshalb anbieten, weil der Kunde im Rahmen des von Movacar vermittelten Mietvertrages den Fahrzeugtransport für den Vermieter zu einem neuen Bestimmungsort übernimmt und dem Vermieter so die sonst mit dem Transport einhergehenden Kosten erspart. Im Gegenzug ist der Vermieter jedoch darauf angewiesen, dass der Fahrzeugtransport tatsächlich auch durch einen Kunden von Movacar durchgeführt wird. Werden bereits vom Kunden geschlossene mietzinsfreie Mietverträge kurzfristig storniert und findet Movacar kurzfristig keinen neuen Kunden, der den Fahrzeugtransport durchführt, wird Movacar gegenüber den Vermietern schadensersatzpflichtig oder kann dazu verpflichtet sein, den Fahrzeugtransport auf eigene Kosten zu organisieren. Movacar weist den Kunden deshalb vor der Buchung auf diesen Umstand, die zu erwartende Höhe des Schadensersatzes und darauf hin, dass sich Movacar für diese Kosten gegebenenfalls beim Kunden schadlos halten muss.
    3. Storniert der Kunde später als 24h vor Fahrtbeginn und gelingt es Movacar nicht, das Fahrzeug anderweitig zu vermitteln, ist Movacar berechtigt, vom Kunden einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50€ zu verlangen. Der Nachweis, dass Movacar der geltend gemachte Schadensersatz nicht oder in anderer Höhe entstanden ist, bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten.

VI. Versicherung

  1. Movacar bietet den Kunden als besonderen Service an, zusätzlich zum Vertrag mit dem Mietwagenanbieter Versicherungsleistungen zu vermitteln, über welche die Selbstbeteiligung bei Schadensfällen reduziert werden kann.
  2. Movacar weist darauf hin, dass der Versicherungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und der Versicherung zustande kommt. Ansprüche aus der Versicherung sind unmittelbar gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Wichtige Aspekte wie Leistungsumfang und Bedingungen der Inanspruchnahme regeln die jeweiligen Versicherungsbedingungen der Verischerung, die im Rahmen der Buchung abrufbar sind und vom Kunden mit Anklicken der Checkbox zur Inanspruchnahme der Versicherung sowie dem Abschluss der Buchung angenommen werden.
  3. Movacar weist darauf hin, dass vorliegend nicht ermittelt werden kann, ob der Kunde den angebotenen Versicherungsschutz benötigt. Dies ist unter anderem davon abhängig, über welchen Versicherungsschutz der Kunde bereits verfügt. Es ist daher Aufgabe des Kunden zu überprüfen, ob er die angebotene Versicherung benötigt.
  4. Movacar macht darauf aufmerksam, dass zur Inanspruchnahme der Versicherung bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die in den Versicherungsbedingungen der Versicherung spezifiziert sind. Der Kunde ist für deren Einhaltung verantwortlich.
  5. Der Versicherungsvertrag zwischen dem Kunden und der Versicherung kommt erst dann zustande, wenn der Mietvertrag über den Mietwagen vom Mietwagenanbieter bestätigt wurde und darüber hinaus von der Versicherung das Angebot zum Abschluss des Versicherungsvertrages angenommen wird. Das Entgelt wird nach einer Bestätigung direkt von der Versicherung eingezogen.
  6. Die Versicherungspolice sowie die Versicherungsbedingungen werden dem Kunden entweder direkt von der Versicherung oder von Movacar übersendet. Die Versicherungsbedingungen sind auch jederzeit über die Internetseite von Movacar abrufbar.
  7. Sofern sich der Kunde nach der Bestätigung des Mietvertrages entschließt, die Buchung zu stornieren, bleibt der Versicherungsvertrag zwischen dem Kunden und der Versicherung davon zunächst unberührt. Erfolgt die Stornierung telefonisch über die Hotline von Movacar oder über die Online-Stornierung von Movacar, so übermittelt Movacar im Auftrag des Kunden zugleich der Versicherung eine Kündigung des Versicherungsvertrages. Wenn der Kunde direkt bei dem von ihm ausgewählten Mietwagenanbieter storniert, wird der Versicherungsvertrag nicht automatisch gekündigt. Der Kunde muss den Versicherungsvertrag selbst gegenüber der Versicherung kündigen. Die Voraussetzungen einer solchen Kündigung sind in den Versicherungsbedingungen spezifiziert.
  8. Movacar weist darauf hin, dass wenn der Kunde eine Selbstbeteiligungs-Schutz-Versicherung abschließt und es zu einem Schaden kommt, der Kunde vor Ort zunächst die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen muss. Die Versicherungsbedingungen regeln sodann im Detail, wie eine Schadensmeldung zu erfolgen hat und wie die Versicherung die Selbstbeteiligung erstattet. Movacar weist diesbezüglich auf die Einreichungsfristen und Vorgaben der notwendigen Unterlagen gemäß der Versicherungsbedingungen hin. Dazu kann auch die Notwendigkeit der Einreichung von Polizeiprotokollen zählen. Eine verspätete oder nicht vollständige Einreichung der notwendigen Unterlagen kann zu einem Verlust des Anspruchs auf Erstattung der Selbstbeteiligung führen. Ferner weist Movacar darauf hin, dass bestimmte Schäden von einer Erstattung ausgenommen sind. Dazu zählen insbesondere Schäden, die von der bestehenden (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung des Fahrzeugs nicht abgedeckt sind, Schäden an der ölwanne, Schäden infolge des Verlustes des Fahrzeugschlüssels und Schäden an der Inneneinrichtung des Mietfahrzeugs.

VII. Datennutzung

Movacar schützt die personenbezogenen Daten des Kunden und nutzt diese ausschließlich, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder der Kunde in eine Nutzung eingewilligt hat; nähere Informationen hierzu findet der Kunde unter dem Link "Datenschutz". An sonstigen Daten, die entweder keinen Personenbezug aufweisen oder deren Personenbezug entfernt wurde (anonymisierte Daten), räumt der Kunde Movacar das nicht ausschließliche, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungsrecht ein.

VIII. Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde trägt für den Empfang des Vouchers die Verantwortlichkeit. Movacar bzw. der Vermieter können Verantwortung nur für den Versand, nicht aber für den Empfang übernehmen. Der Kunde ist verpflichtet, eine funktionierende E-Mail Adresse anzugeben über welche er den Empfang der Buchungsbestätigung sicherzustellen hat.
  2. Bei Abholung des Mietwagens hat der Kunde die ihm übersandte Buchungsbestätigung (vgl. Ziffer III. 3.) in Papierform oder in elektronischer Form (z.B. auf mobilem Endgerät) vorzulegen. Andernfalls kann die übergabe des Fahrzeuges verweigert werden.
  3. Weitere Anmietbedingungen sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vermieters zu entnehmen.
  4. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, Verträge für Dritte über die Plattform oder die App abzuschließen, um daraus unmittelbar Gewinne zu erzielen. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten, welche für einen Verstoß gegen diese Ziffer VII. 4. sprechen, behält sich Movacar das Recht vor, das Benutzerkonto des Kunden bis zur Aufklärung des Sachverhaltes zu sperren. Verstößt der Kunde gegen diese Ziffer VII. 4., steht Movacar das Recht zur fristlosen Kündigung zu.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er durch die Nutzung der Plattform oder die App nicht gegen die Regelungen dieser AGB, gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt. Dies gilt auch dann, wenn er Dritten den Zugriff auf die Plattform oder die App gewährt.
  6. Bei der Buchung von Mietwagenangeboten sind die Vertragsbedingungen und Hinweise des jeweiligen Vermieters in dessen Angebot zu beachten.
  7. Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Verpflichtungen in dieser Ziffer VII. haftet der Kunde auf Ersatz aller Movacar hieraus entstehenden Schäden und verpflichtet sich, Movacar von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

IX. Verantwortlichkeit von Movacar, Haftung

  1. Movacar ist nicht verantwortlich für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und / oder Qualität der über die Plattform oder die App dargestellten Mietwagenangebote, die von Vermietern zusammengestellt werden. Die in den Mietwagenangeboten enthaltenen Informationen des Vermieters werden von Movacar nicht inhaltlich überprüft und / oder modifiziert.
  2. Movacar ist nicht verantwortlich für den Inhalt externer Internetseiten.
  3. Movacar ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Plattform oder die App entstehen.
  4. Im übrigen haftet Movacar nach den folgenden Bestimmungen:

    1. Hat Movacar aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Movacar beschränkt: Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
    2. Unabhängig von einem Verschulden seitens Movacar bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
    3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Movacar für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für Movacar in Ziffer VIII. 4. a) vorgesehene Haftungsbeschränkung entsprechend.
  5. Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer VIII gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

X. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Movacar kann den Vertrag über die Nutzung der Plattform oder der App mit einer Frist von sechs Wochen kündigen.
  2. Der Kunde kann den Vertrag über die Nutzung der Plattform oder App jederzeit durch Löschen seines Benutzerkontos kündigen. Für etwaige noch bestehende Vermittlungsverträge des Kunden mit Movacar gelten diese AGB auch über den Beendigungszeitpunkt hinaus fort.

XI. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Plattform oder die App ist Berlin, Deutschland, wenn der Kunde Kaufmann ist.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, kann Movacar ihn nur bei dem für seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Gericht verklagen; der Kunde kann Movacar dagegen neben dem für seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Gericht an jedem gesetzlich zugelassenen Gerichtsstand verklagen.
  3. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag über die Plattform oder die App gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher gilt dies nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften nach dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, der Anwendung deutschen Rechts entgegenstehen.

XII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werde, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen solche treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

XIII. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Stand: 19.07.2023